Vorvertragliche Informationspflicht
Allgemeindarlehnsvermittlungen nach GewO § 34 c Abs. 1
Statusbezogene Informationen gem. Artikel 247 § 13 EGBGB
BGB § 655
Mark Hassenpflug
Rohrweg 7
34582 Borken
Festnetz: 05682- 730386
Registrierbehörde:
- Ist behördlich nicht vorgesehen
Registriernummer im Vermittlerregister:
- Für GewO § 34 c Abs. 1 lautet: behördlich nicht vorgesehen
Informationsstelle:
- DIHK Deutscher Industie- und Handelskammertag e. V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Vermittlerregister: www.vermittlerregister.info
Erlaubnisbehörde:
- Für GewO § 34 c Abs. 1
Landratsamt des Schwalm-Eder-Kreises, Hans- Scholl- Straße 1, 34576 Homberg/ Efze
Tätigkeitsfelder und Erlaubnisse:
- Allgemeindarlehsvermittlung (Verbraucherkredite, etc.)
nach § 34 c Abs. 1 GewO in der Bundesrepublik Deutschland.
Vermittlerstatus:
- Als Allgemeindarlehnsvermittler nach § 34 c Abs. 1 der GewO (Makler) bin ich nicht an ein
Finanzierungsinstitut bzw. an einen Darlehnsgeber gebunden, sondern habe über Finanzierungsplattformen Zugang zu
über 200 verschiedene Anbieter.
- Praxisbezogen schließen wir jedoch Vermittlungen zu sogenannte Direktinstituten und Institute, die keine
Vereinbarungen mit mir eingehen aus. In Einzelfällen kann hier abgewichen werden.
Vergütungen:
- Vergütung für Beratung und Vermittlung eines Allgemein-Verbraucherdarlehen wird vom Darlehnsgeber
(Finanzinstitut, etc.) in Abhängigkeit von der Darlehenssumme gezahlt. Die tatsächliche Höhe wird zu dem
Zeitpunkt ist im ESIS- Merkblatt und/ oder Darlehensantrag angegeben.
- Die üblichen Margen für Vergütungen liegen zwischen 0,5 % und max. 9 %.
- Hinzukommen kann noch eine variable Vergütung für das von dem Vermittler in einem gesamten Kalenderjahr
vermittelte gesamte Darlehensvolumen, die auch von der Erfüllung weiterer qualitativer Kriterien abhängig
sein kann. Diese mögliche Sondervergütung steht jedoch zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Darlehensanfrage
noch nicht fest. Weitere Leistungsentgelte - auch in Form von sonstigen Anreizen - bestehen nicht.
- Nebenvergütungen können bei den eizelnen Anbietern von Darlehen ergeben und ein Bestandteil des Vertrages
ausmachen. Diese werden dann vor Vertragsabschluss genauer bekannt gegeben bzw. können gegenfalls durch den
Effektivzins ermitteln werden.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermittler und Darlehnsnehmer, die weitere Kostennoten verursachen würden,
bedürfen seperater Unterschriften beider Parteien und sind frei verhandelbar. Für das normale Tagesgeschäft
fallen die Kosten jedoch nicht an, da diese bereits in die Produkte eingepreist sind.
Beteiligungen von Kapital oder Stimmrechten von über 10 %
- Direkte oder indirekte Beteiligungen von über 10 % an Stimmrechten oder Kapital eines Versicherungsunternehmen auf
mein Unternehmen bestehen nicht. Umgekehrt herrscht das gleiche Schicksal, also habe ich auch keine Stimmrechte oder
Kapital von über 10 % an einer Versicherungsgesellschaft.
Interne Beschwerdestelle:
Mark Hassenpflug
Rohrweg 7
34582 Borken
Festnetz: 05682- 730386
Externe Beschwerdestellen:
Offizielle Beschwerdestellen für § 34 c Abs. 1 GewO bestehen zur Zeit nicht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt
www.bafin.de (Stichwort: Ombudsleute)
Außergerichtliche Online- Beilegung verbrauerrechtlicher Streitigkeiten der EU
ODR- Verordnung (Verordnung über die außergerichtliche Online- Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten)
Online Dispute Resolution